Studentische Projekte eG

Ende 2010 wurde nach längerer Planung durch FuTeS e.V. die Studentische Projekte eG (kurz: SPeG) gegründet. Die Gründung einer Genossenschaft erfordert die Formulierung einer Satzung, deren Abnahme durch einen Prüfverband und die Eintragung dieser Satzung nach Gründung im Genossenschaftsregister.

Für die Gründung der SPeG wurde – entgegen der branchenüblichen Empfehlung für junge Genossenschaften – eine umfangreiche Satzung erstellt, so dass auch nach der Gründung eine Veränderung der Geschäftsgrundlage der Genossenschaft nur noch schwierig herbeigeführt werden kann. Alle Vorgaben für den Betrieb der Genossenschaft – insbesondere die Ausrichtung auf eine studentische Unternehmung – wurden daher in der Satzung spezifiziert werden. Die Satzung sollte den Interessenlagen der Gründer der Unternehmung, insbesondere dem FuTeS e.V., Rechnung tragen und eine Ausrichtung der Unternehmung als studentische Organisation mit Verpflichtung zur Berufsqualifizierung unverrückbar festschreiben.

In der Satzung der SPeG wurde daher verankert, dass

  • die umzusetzenden Projekte vordringlich durch studentische Mitarbeiter realisiert werden oder eine qualifizierende Mitarbeit von Studierenden an Projekten vordringlicher Bestandteil sein soll,
  • die Förderung der Existenzgründung von Studierenden gefördert werden soll, und
  • eine Entlohnung der Studierenden oberhalb des gängigen Hochschulsatzes für studentische Hilfskräfte (SHK) an Hochschulen angestrebt wird.

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